Allgemeine Vertragsbedingungen

Mietvertrag

  • LaWieka ist seitens des Eigentümers bevollmächtigt, sein Ferienobjekt zu vermitteln und in seinem Namen und für seine Rechnung zu vermieten. Der Mietvertrag bedarf der Schriftform und kommt durch Angebot und Annahme zustande. Dieser ist binnen 7 Tagen nach Posteingang an LaWieka zurückzusenden.
  • LaWieka ist berechtigt, alle im Mietvertrag vereinbarten Zahlungen (inkl. Kaution, Endreinigung, Mietwäsche, Hundegebühr, Strom-kosten etc.) entgegenzunehmen. Die Zahlungsmodalität ist dem jeweiligen Mietvertrag zu entnehmen und innerhalb der Frist als Mietbestätigung zu zahlen. Bei Spontananreisen kassiert LaWieka den gesamten Mietbetrag nebst Kosten für Bettwäsche, Handtü-cher, Kaution etc. direkt vor Ort bei Anreise in bar oder per Kreditkarte.
  • LaWieka erhebt eine Buchungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro.
  • Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl ist bindend und darf die Maximalbelegung nicht überschreiten. Bei Änderungen ist LaWieka vor Anreise in Kenntnis zu setzen.
  • Bei persönlicher Schlüsselübergabe durch Mitarbeiter von LaWieka bei Anreise & Abreise, wird anhand des Übergabeprotokolls der mangelfreie Zustand des Mietobjektes bestätigt. (Bei einer Pandemie gelten die gesetzlichen Vorschriften).
  • Auf Wunsch des Mieters können Bettwäsche und Handtücher, sofern diese nicht bereits inklusive sind, gegen Gebühr angemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. Erklärung des Mieters, spätestens 2 Wochen vor Anreise.
  • Die Kaution wird nach 7 Tagen zurückerstattet.
  • Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Vertrag als Ganzes bleibt gültig, auch wenn eine Klausel unwirksam sein sollte.
  • Der Gerichtsstand für beide Teile ist im Amtsgericht Grevesmühlen (soweit gesetzlich zugelassen)

Kurtaxe

  • Der Kurbeitrag für die Gemeinde Zierow ist direkt vor Ort bei Anreise in bar zu zahlen. Es gilt die aktuelle Kurabgabesatzung der Gemeinde Zierow. Die Abrechnung der Kurkarten an die Gemeinde übernimmt LaWieka. Die Kurabgabepflicht besteht im ganzjährig.
  • Eine Kurabgabepflicht besteht nicht für die Ferienobjekte in Groß Schwansee und in Wohlenhagen.

Stornierung

  • Bei einer Stornierung bzw. Umbuchung bedarf es der Schriftform.
    Kostenfreie Stornierung: ab Buchungstag bis 42 Tage vor dem Anreisetag
    40% Stornokosten: ab 42 Tage vor dem Anreisetag bis 14 Tage vor dem Anreisetag
    90% Stornokosten: ab 14 Tage vor dem Anreisetag bis zum Anreisetag
  • Bei Reisebeschränkungen oder Reiseverboten auf Grund einer Pandemie gewähren wir eine kostenfreie Stornierung bzw.
    Umbuchung bis zum Anreisetag.
  • Die Buchungsgebühr in Höhe von 25,00 € wird bei Stornierungen aller Art einbehalten.
  • Über unsere Homepage können Sie eine Reiserücktrittsversicherung von der „Hanse Merkur“ abschließen.
    LaWieka Vermietungsagentur ist bemüht, das Ferienobjekt im Falle einer Stornierung schnellstmöglich weiter zu vermieten.
  • Aufhebung des Mietvertrages – wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann LaWieka Vermietungsagentur vom Mietvertrag zurücktreten.

Hausordnung

  • Wider erwartende Mängel, Schäden oder Verluste, die sich im Mietobjekt während der Mietdauer zeigen, sind innerhalb von 24 h der LaWieka Vermietungsagentur zu melden. Es erfolgt eine Aufnahme und gegebenenfalls Verrechnung mit der Kaution zur Schadens-regulierung durch LaWieka Vermietungsagentur. Die Reklamationsregulierung nach Reiserecht erfolgt über den Eigentümer am Gast. LaWieka Vermietungsagentur setzt den Eigentümer schriftlich und unverzüglich darüber in Kenntnis. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. das Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegen-standes nicht zu vertreten hat.
  • Die Gesamtmiete beinhaltet eine Internet-Flatrate. Weitere Kosten, die durch die Nutzung der Internetverbindung entstehen (z.B. kostenpflichtige oder illegale Downloads etc.), sind vom Mieter der Ferienobjektes selbst zu tragen und werden mit dem Vermieter abgerechnet. Beim Einzug stellt der Vermieter dem Mieter den Router und die Zugangsdaten für die WLAN-Verbindung zur Verfügung. Beide Parteien sind sich einig, dass der Mieter allein für die Nutzung der Internetverbindungen und die illegale Internetnutzung ver-antwortlich ist. Bei illegaler Nutzung kann der Vermieter die Internetverbindung ohne Vorankündigung sperren. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung.
  • Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück sowie im Garten Zelte und Wohnwagen aufzustellen. PKWs sind auf den dafür gekennzeich-neten Flächen zu parken. Garagen und Stellplätze sind auf eigene Gefahr zu nutzen. Der Eigentümer übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Auf Grund der Brandgefahr, ist das Grillen nur an den vorgesehenen Grillplätzen der Häuser erlaubt. Nutzen Sie die am Haus zur Verfügung gestellten Grill (Elektrogrill, Gasgrill oder feststehender Grill). Offenes Feuer, Feuerwerkskörper, Raketen, Knallkörper o.ä. sind verboten und werden der Polizei gemeldet.
  • Halten Sie die gesetzlichen Ruhezeiten ein.
  • Das Laden von Elektro- bzw. Hybrid-Fahrzeugen ist nur an den Ferienobjekten gestattet, die dafür eine spezielle E-Ladestation zur Verfügung stellen.
  • Es ist nur mit vorheriger Genehmigung gestattet, Haustiere mitzunehmen! Die Halter haften für die Haustiere. Das Rauchen ist in Nichtraucherwohnungen/-häusern ausdrücklich nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung wird eine Grundreinigung des gesamten Ferienobjektes dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Dem Eigentümer oder dem Team der LaWieka Vermietungsagentur ist grundsätzlich der Zutritt bei Gefahr, Schadensvermeidung/-regulierung, Wartungs- oder Ablesetätigkeit des Ferienobjektes. Gartenpflegearbeiten sind zu gewähren.
  • Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Sollten Kosten zur Beseitigung von Groben, das normale Maß übersteigenden Verunreinigungen anfallen, hat dies der Mieter zu tragen. Zum Beispiel: liegen gebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes, Verunreinigung des Kaminofens, Außengrill, verschmutze Matratzen o.a. .
    Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienobjekt selbst sauber zu halten und besenrein bei Abreise zu über-geben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt. Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des benutzten Geschirrs und die Entsorgung des Mülls. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Ferienobjekt gehört, verantwortlich.
    Bei Nichteinhaltung der Hausordnung wird die Kaution einbehalten.

Stand: 29.12.2023